Produktsicherheit & Produktinformationen

Safety Data Sheet / Product Information

Hemp Fibre Fleece – 1,300 g/m²

Sicherheits- und Produktinformationen für Hanffaservlies
zur Anzucht und Kultivierung von Kräutern, Microgreens
und anderen Pflanzen.

Produkt
Hemp Fibre Fleece
Flächengewicht
1.300 g/m²
Produktform
Fasermatte / Anbaumatte
Dokumentversion
1.1
Ausgabedatum
10.09.2026

01

Identifikation des Produkts und des Unternehmens

Handelsname: Hemp Fibre Fleece – 1.300 g/m²

Vorgesehene Verwendung: Natürliches, faserbasiertes
Anbaumedium für die Vermehrung und Kultivierung von Kräutern,
Microgreens und anderen Pflanzen. Die Matte unterstützt die Wurzeln
und absorbiert bzw. hält Wasser und Nährstofflösungen zurück.

Nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr und nicht zur
Verwendung als Tierfutter vorgesehen.

Lieferant
ProFlora GmbH, Beckerfelder Str. 96, 47269 Duisburg, Deutschland

Telefon
0203/712 99 715

E-Mail
info@proflora.de

Notrufnummer
112

02

Gefahrenidentifikation

Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen und unter der
Voraussetzung, dass das Produkt keine gefährlichen Zusatzstoffe
enthält, ist das Produkt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
nicht als gefährlich eingestuft.

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine spezifischen
Gesundheits- oder Umweltgefahren bekannt.

Beim Schneiden, Reißen oder bei mechanischer Bearbeitung können
einzelne Fasern oder geringe Mengen Faserstaub freigesetzt werden.
Dies kann bei empfindlichen Personen zu mechanischen Reizungen
der Augen, Atemwege oder Haut führen.

Eine längere Lagerung unter feuchten oder nassen Bedingungen kann
zu mikrobieller Aktivität, Schimmelbildung oder unangenehmen
Gerüchen führen.

Gefahrenpiktogramme: Nicht erforderlich.
  Signalwort: Nicht erforderlich.
  Gefahrenhinweise: Nicht erforderlich.

03

Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

Das Produkt besteht hauptsächlich aus Hanffasern pflanzlichen Ursprungs.

Material
Hanffaser

Botanischer Ursprung
Cannabis sativa L.

Produktform
Verarbeitete Pflanzenfasern / Fasermatte

Zusatzstoffe / Bindemittel
Keine

04

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Nach Einatmen von Faserstaub:
    Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltender
    Reizung, Husten oder Atembeschwerden ärztlichen Rat einholen.
  • Nach Hautkontakt:
    Betroffene Stelle mit Wasser waschen. Bei anhaltender Reizung
    ärztlichen Rat einholen.
  • Nach Augenkontakt:
    Mehrere Minuten vorsichtig mit sauberem Wasser spülen.
    Bei anhaltender Reizung ärztlichen Rat einholen.
  • Nach Verschlucken:
    Mund mit Wasser ausspülen. Bei Beschwerden oder anderen
    Symptomen ärztlichen Rat einholen.

05

Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Das Produkt besteht aus organischem Pflanzenmaterial und ist brennbar.

  • Geeignete Löschmittel: Wasser, Wassersprühstrahl, Schaum,
    Trockenlöschpulver und Kohlendioxid (CO₂).
  • Bei der Verbrennung können Rauch, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
    und organische Zersetzungsprodukte entstehen.
  • Bei erheblicher Rauchentwicklung geeigneten Atemschutz verwenden.

06

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

  • Unnötige Staubbildung beim Umgang mit beschädigtem oder
    mechanisch bearbeitetem Material vermeiden.
  • Loses Material mechanisch aufnehmen und dabei Staubentwicklung vermeiden.
  • Unnötige Freisetzung größerer Mengen in Abflüsse oder
    Oberflächengewässer vermeiden.
  • Sauberes, nicht kontaminiertes Material kann, sofern geeignet,
    wiederverwendet werden.

07

Handhabung und Lagerung

Das Produkt entsprechend seiner vorgesehenen Verwendung handhaben.
Unnötige Staubbildung beim Schneiden oder bei mechanischer Bearbeitung
vermeiden. Nach der Handhabung Hände waschen.

Trocken, sauber und vor Feuchtigkeit, Witterung und Verunreinigung
geschützt lagern. Das Produkt nach Möglichkeit bis zur Verwendung
in der Originalverpackung aufbewahren. Eine längere Lagerung unter
nassen oder feuchten Bedingungen vermeiden.

Bei Verwendung für Pflanzen, die für den menschlichen Verzehr
bestimmt sind, müssen angemessene hygienische Bedingungen
eingehalten werden. Sauberes Wasser und für die jeweilige Kultur
geeignete Nährstofflösungen verwenden.

08

Expositionsbegrenzung / Persönliche Schutzausrüstung

Bei normaler bestimmungsgemäßer Verwendung ist im Allgemeinen
keine besondere persönliche Schutzausrüstung erforderlich.

  • Augenschutz:
    Schutzbrille wird empfohlen, wenn erhebliche Staub- oder
    Faserfreisetzung auftreten kann.
  • Handschutz:
    Bei längerer mechanischer Handhabung können geeignete
    Arbeitshandschuhe getragen werden.
  • Atemschutz:
    Bei ausreichender Belüftung normalerweise nicht erforderlich;
    geeigneten Atemschutz verwenden, wenn erheblicher Faserstaub entsteht.
  • Allgemeine Hygiene:
    Nach der Handhabung sowie vor dem Essen, Trinken oder Rauchen
    die Hände gründlich waschen.

09

Physikalische und chemische Eigenschaften

Aggregatzustand
Fest

Erscheinungsbild
Fasermatte / Anbaumatte

Farbe
Naturbeige bis hellgrau

Geruch
Charakteristischer Pflanzen-/Fasergeruch

Flächengewicht
1.300 g/m²

Wasserlöslichkeit
Unlöslich

Wasseraufnahme
Ja

Entflammbarkeit
Brennbares organisches Material

pH-Wert
Ca. 6,1 in CaCl₂

Dichte
Ca. 1.300 g/m²

Feuchtigkeitsgehalt
Ca. 15 %

10

Stabilität und Reaktivität

Unter den empfohlenen Lagerbedingungen stabil. Unter normalen
Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

Offene Flammen, übermäßige Hitze, längere Feuchtigkeitseinwirkung
und unnötige Ansammlung von Faserstaub vermeiden.

Kontakt mit starken Oxidationsmitteln und aggressiven Chemikalien vermeiden.

Im Brandfall oder bei thermischer Zersetzung können Rauch,
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und organische Zersetzungsprodukte entstehen.

11

Toxikologische Angaben

Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen sind bei
bestimmungsgemäßer Verwendung keine schädlichen toxikologischen
Wirkungen bekannt. Das Produkt ist nicht für den menschlichen
oder tierischen Verzehr vorgesehen.

Durch die Exposition gegenüber losen Fasern oder Faserstaub können
mechanische Reizungen der Augen, Haut oder Atemwege auftreten.
Eine spezifische toxikologische Prüfung des Fertigprodukts wurde
nicht durchgeführt, sofern vom Lieferanten nicht anders angegeben.

12

Umweltbezogene Angaben

Das Produkt besteht hauptsächlich aus natürlichen Pflanzenfasern.
Hanffasern sind unter geeigneten Umweltbedingungen im Allgemeinen
biologisch abbaubar.

Bei normaler bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine spezifischen
nachteiligen Umweltauswirkungen bekannt. Die unnötige Freisetzung
größerer Materialmengen in Oberflächengewässer oder Entwässerungssysteme
ist zu vermeiden.

Die tatsächliche biologische Abbaubarkeit und das Umweltverhalten
können von Bindemitteln, Beschichtungen oder anderen bei der Herstellung
verwendeten Zusatzstoffen abhängen.

13

Hinweise zur Entsorgung

Unbenutztes und nicht kontaminiertes Hanffasermaterial sollte,
soweit technisch und rechtlich möglich, vorzugsweise zurückgewonnen,
wiederverwendet oder recycelt werden.

Nach der Verwendung als Anbaumedium hängt die Entsorgung vom
tatsächlichen Zustand und einer möglichen Kontamination des Materials ab.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn das Material
Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien, verunreinigten Nährstofflösungen
oder anderen gefährlichen Stoffen ausgesetzt war.

Verpackungen sollten vollständig entleert und entsprechend den
örtlichen Anforderungen der Abfallwirtschaft entsorgt werden.

14

Angaben zum Transport

Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen ist das Produkt
für den Transport nicht als Gefahrgut eingestuft.

UN-Nummer
Nicht anwendbar

Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
Nicht anwendbar

Transportgefahrenklasse
Nicht anwendbar

Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar

Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft

Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Keine bekannt

15

Rechtsvorschriften

Das Produkt muss entsprechend seiner tatsächlichen Zusammensetzung,
seines Herstellungsverfahrens sowie seiner vorgesehenen Vermarktung
und Verwendung beurteilt werden.

Abhängig von der konkreten Produktkonfiguration und dem vorgesehenen
Markt können einschlägige europäische und nationale Rechtsvorschriften
unter anderem die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH),
die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),
die Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission,
die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften für Düngeprodukte sowie
die anwendbaren Abfall- und Verpackungsvorschriften umfassen.

Für Produkte, die als Kultursubstrate oder Düngeprodukte vermarktet
werden, können abhängig von den vorgesehenen Angaben und der
rechtlichen Einstufung des Produkts zusätzliche Anforderungen gelten.

Belgien:
Wird das Produkt auf dem belgischen Markt als Kultursubstrat
oder Düngeprodukt in Verkehr gebracht, sollten vor dem
Inverkehrbringen die anwendbaren belgischen und europäischen
Anforderungen überprüft werden.

16

Sonstige Angaben

Vorgesehene Verwendung:
Hemp Fibre Fleece – 1.300 g/m² ist für die Vermehrung und
Kultivierung von Kräutern, Microgreens und anderen Pflanzen vorgesehen.

Sicherheitsinformation:
Produkt trocken und sauber lagern. Unnötige Bildung von Faserstaub
beim Schneiden oder bei mechanischer Bearbeitung vermeiden.
Bei Verwendung für Pflanzen, die für den menschlichen Verzehr
bestimmt sind, müssen angemessene hygienische Praktiken eingehalten werden.

Dokumentstatus:
Version 1.1 – Erstausgabe

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen basieren auf den
derzeit verfügbaren Informationen und sollen Hinweise für die sichere
Handhabung, Lagerung und Verwendung des Produkts geben.
Die Informationen beziehen sich speziell auf das beschriebene Produkt
und dessen vorgesehene Verwendung. Dieses Dokument ersetzt keine
produktspezifische regulatorische Bewertung, sofern eine solche
Bewertung nach den anwendbaren Rechtsvorschriften erforderlich ist.

Ausgestellt von: ProFlora GmbH
Beckerfelder Str. 96, 47269 Duisburg, Deutschland

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Hemp Fibre Fleece – 1.300 g/m² · Dokumentversion 1.1 ·
Ausgabedatum 10.09.2026